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Rechtliches:
Aufgrund der vielschichtigen Paragrafen innerhalb der Handwerksordnung ist der selbstständige Betrieb innerhalb des zulassungspflichtigen Handwerks Unternehmern nur gestattet, wenn diese in der
Handwerksrolle eingetragen sind.
Somit sind meinem Betrieb nicht gestattet, gewisse Tätigkeiten im zulassungspflichtigen Handwerk auszuüben. Nachdem ich mich als Allrounder in der vorgehenden Seite beschrieben habe, muss ich Sie auf
dieser Seite darauf hinweisen, dass ich bei den zulassungsfreien Handwerken und dem handwerksähnlichen Gewerbe alles ausüben darf und darüber hinaus im zulassungspflichtigen Handwerk auf renommierte,
eingetragene Handwerksbetriebe als Subunternehmer zurückgreife, um den Bestimmungen der Handwerksordnung gerecht zu werden.
Quelle: Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
Ich darf auf dieser Seite nicht versäumen, auf Partnerbetriebe hinzuweisen, die meine größtes Vertrauen genießen und die ich Ihnen vorbehaltlos weiterempfehlen möchte.
Meinen handwerklichen Bereich kann ich optimal abdecken. Für weiterführende zulassungspflichtige Handwerkerleistungen arbeite ich mit Partnerunternehmen kooperativ zusammen, um Ihnen meine Dienstleistung aus einer Hand zu gewähren und um Ihnen unliebsame Zeitplanungen mit anderen Handwerkern abzunehmen.